Unfallversicherung:

Nach den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) der privaten Unfallversicherung versteht man einen Unfall als plötzliches, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, dass eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung nach sich zieht.

Ausgeschlossen von dem Versicherungsschutz sind:

  • kriegerische Ereignisse und innere Unruhen, sofern der Versicherungsnehmer auf der Seite der Unruhestifter teilgenommen hat,
  • Schäden durch Kernenergie bzw. Strahlenschäden,
  • versuchte oder ausgeübte Straftaten,
  • Rennen mit Motorfahrzeugen, bei denen es um die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt,
  • Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch aufgrund von Alkohol- oder Drogeneinfluss,
  • Vergiftungen durch das Einnehmen von flüssigen oder festen Stoffen in den Mund (ausser bei der Kinderunfallversicherung),
  • Bauch- und Unterleibsbrüche, sofern sie nicht durch von aussen einwirkende Gewalt zustandegekommen sind,
  • krankhafte Störungen als Folge psychischer Reaktionen,
  • Infektionen und Schädigungen aufgrund von Behandlungsmaßnahmen, wenn diese nicht direkt auf die Folgen des Unfalls zurückzuführen sind.
           

Ist ein Unfallereignis und in Folge dessen eine Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten, wird eine Invaliditätsleistung in Form von einer Kapitalentschädigung gezahlt. Die Höhe der Leistung ist abhängig von dem Grad der Invalidität, zu dessen Bemessung die Gliedertaxe herangezogen wird. Zudem spielt die Progressionsstaffel eine entscheidende Rolle, sodass bei hohen Invaliditätsgraden eine besonders hohe Invaliditätsleistung erbracht werden kann. Viele Versicherer bieten ausserdem zusätzlich eine Unfallrente an, die ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent monatlich bis zum 65. Lebensjahr ausbezahlt wird.

Die Kapitalentschädigung der privaten Unfallversicherung hilft im Fall der Invalidität die behindertengerechte Ausstattung des Hauses beziehungsweise der Wohnung und des Autos zu finanzieren. Ausserdem können beispielsweise teure Protesen oder Rollstühle beschafft werden. Die Unfallrente dient hingegen dazu, den Einkommensverlust zu kompensieren.


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