Rürup-Rente:
Vorteile:
Die Rürup-Rente (Basisrente) hat den Vorteil, das die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können. Die Verträge sind relativ flexibel gestaltet, sodass zwischendurch Einmalzahlungen in beliebiger Höhe geleistet werden können. In der Ansparphase wird keine Abgeltungssteuer auf die Erträge fällig und das angesparte Vermögen darf nicht gepfändet oder bei Inanspruchnahme von Hartz 4 Leistungen angerechnet werden.
Nachteile:
Die Rürup-Rente kann nicht verschenkt werden und ist nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar, und nicht kapitalisierbar. Das angesparte Kapital wird ausschließlich verrentet. Bei Tod vor Rentenbeginn verfällt das Kapital, bei Tod nach dem Rentenbeginn nur dann, wenn keine Hinterbliebenenrente vereinbart wurde. Die Hinterbliebenenrente kann nur für den Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder vereinbart werden. Das vereinbaren einer Rentengarantiezeit, wie es zum Beispiel bei der privaten Rentenversicherung üblich ist, ist nicht möglich. Ausserdem ist kein Anbieterwechsel wie beispielsweise bei der Riester-Rente durchführbar.
| | Zielgruppe: Die Rürup-Rente eignet sich hauptsächlich für Selbständige und Freiberufler mit hoher Steuerbelastung, die aufgrund ihrer fehlenden gesetzlichen Rentenversicherungspflicht seit 2005 keine andere Möglichkeit mehr haben, eine steuerlich geförderte Altersvorsorge aufzubauen. Sonderausgabenabzug: Seit dem Jahr 2005 können ledige Beiträge zur Rürup-Rente in Höhe von bis zu 20.000 Euro (zusammenveranlagte verheiratete 40.000 Euro) pro Jahr steuerlich geltend machen. Davon waren allerdings im Jahr 2005 nur 60 Prozent absetzbar. In jedem weiteren Jahr steigt der absetzbare Prozentsatz um 2 Prozent bis zum Jahr 2025, ab dem dann 100 Prozent als Sonderausgaben geltend gemacht weden können. Im Jahr 2011 sind demnach bereits 72 Prozent absetzbar, das heißt ein Single kann bis zu 14.400 Euro als Sonderausgaben geltend machen. Voraussetzung dafür ist allerdings, das der Vertrag eine Laufzeit bis mindestens zum 60. Lebensjahr hat. Für Rürup-Renten, die ab 2012 abgeschlossen werden, muss die Vertragslaufzeit sogar mindestens bis zum 62. Lebensjahr festgelegt werden, um in den Genuss der Steuervorteile kommen zu können. |
Berufsunfähigkeitsversicherung:
Wählt man eine Rürup-Rente mit integrierter Berufsunfähigkeitsversicherung muss darauf geachtet werden, das der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung weniger als 50 Prozent des Gesamtbeitrags ausmacht, damit die steuerliche Absetzbarkeit erhalten bleibt. Dies ist zugleich ein riesiger Vorteil, denn eine ungekoppelte Berufsunfähigkeitsversicherung kann zwar als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, doch die Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen ist durch die Beiträge zur Krankenversicherung meist schon ausgeschöpft. Der Nachteil ist allerdings, das im Fall der Berufsunfähigkeit die Rente voll versteuert werden muss, wobei bei der ungekoppelten Variante nur die Erträge zu versteuern sind.
Hartz 4:
Wenn absehbar ist, das in einiger Zeit Hartz 4 Leistungen beantragt werden müssen, kann das Vermögen, das die erlaubten Freibeträge, die vom Arbeitsamt nicht angerechnet werden, übersteigt, durch eine Rürup-Rente "gerettet" werden. Dabei muss allerdings beachtet werden, das die Rürup-Rente vor Antragstellung bei dem Arbeitsamt abgeschlossen und das Geld per Einmalzahlung eingezahlt worden sein muss. Außerdem fällt der Steuervorteil mangels Einkommen weg und das Kapital wäre bis zur Rente fest gebunden. Dieser Schritt sollte also wohl überlegt sein- es gibt kein zurück.
Verrentungspflicht:
Die Verrentungspflicht bei Rürup-Renten gilt für alle Leistungsmerkmale des Vertrages. Sowohl die garantierte Rente, die aus den Beiträgen minus Gebühren plus Garantiezinsen bei der Rentenversicherungsvariante in Höhe von zur Zeit 2,25 Prozent pro Jahr (ab 01.01.2012 1,75 Prozent) errechnet wird, als auch die Hinterbliebenenrente oder eine eventuelle Leistung wegen Berufsunfähigkeit werden ausschließlich verrentet. Zudem muss die Rente versteuert werden. Im Jahr 2005 mussten 50 Prozent der Rente versteuert werden, in jedem weiteren Jahr steigt dieser Anteil um 2 Prozent bis zum Jahr 2020. Danach steigt der zu versteuernde Anteil um 1 Prozent pro Jahr bis zum Jahr 2040, ab dem dann 100 Prozent der Rürup-Rente versteuert werden müssen.
Anlagemöglichkeiten:
Bei der Auswahl der Investitionsmöglichkeiten sollte neben der Inflation auch eine Währungsreform mit einkalkuliert werden. Daher ist die Anlage der Beiträge in Investmentfonds langfristig gesehen sicher die beste Lösung. Solange die Versicherungsgesellschaft nicht Insolvenz anmeldet, würden die Fondsanteile vielleicht sogar einen Zusammenbruch unseres Geldsystems überstehen, da es sich um nachhaltig wertbeständige Sachwerte handelt.
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