Riester-Rente:
Die Riester-Rente hat den Vorteil der Beitragsgarantie. Die Anbieter sind dazu verpflichtet, die Höhe der Beiträge plus Zulagen am Ende der Vertragslaufzeit zu garantieren. Daraus kann eine garantierte Rente errechnet werden, die oft gering erscheint, wobei bedacht werden muss, das in einem Zeitraum von 30 oder 40 Jahren eine Menge Zinsen und Zinseszinsen auflaufen können, die die anschließende Rente deutlich erhöhen. Zusätzlich kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden, sodass der Ehepartner bei dem Ableben des Versicherungsnehmers vor Ablauf der Rentengarantiezeit nicht leer ausgeht. Darüber hinaus kann der Anbieter gewechselt werden, wobei bei den meisten Anbietern 100 Euro Bearbeitungsgebühr fällig werden. Man kann die Riester-Rente zur Anschaffung von Wohneigentum einsetzen oder sich bei Renteneintritt bis zu 30 Prozent des Guthabens als Einmalzahlung auszahlen lassen. Aber das Beste an der Riester-Rente ist, das sie , wie auch die Rürup-Rente, Hartz 4 sicher und in der Ansparphase absolut Pfändungssicher ist, natürlich nur solange, wie sie nicht zulagenschädlich eingesetzt wird, zum Beispiel bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer.
| | Grundsätzlich haben alle rentenversicherungspflichtig Beschäftigten und deren Ehepartner Anspruch auf die Zulagen. Die Grundzulage beträgt 154 Euro, die Kinderzulage für Kinder, die bis zum 31.12.2007 geboren wurden, beträgt 185 Euro und für Kinder, die ab 2008 geboren wurden erhält man 300 Euro Kinderzulage pro Jahr. Die volle Kinderzulage erhält man für jedes Jahr, in dem man für das Kind mindestens einen Monat Kindergeld bezogen hat. Während der Kindererziehungszeiten (Elternzeit) von maximal drei Jahren besteht Anspruch auf die vollen Zulagen, auch wenn keine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Allerdings muss auch während der Elternzeit der gesetzliche Mindesteigenbeitrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr in die Riester-Rente eingezahlt werden, um die Zulagen zu erhalten. Viele Versicherer bieten allerdings Verträge an, die einen Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr vorsehen. Um in den Genuss der vollen Zulagen zu kommen ist es notwendig, 4 Prozent von dem sozialversicherungspflichtigen Vorjahreneinkommen, jedoch maximal 2.100 Euro in die Riester-Rente einzuzahlen. Die Zulagen kann man allerdings abziehen, sodass ein Single maximal 1.946 Euro Eigenleistung erbringen muss (2.100 Euro Minus 154 Euro). |
Zusätzlich zu der Zulage kann bei hohem Einkommen der Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden, bei dem maximal 2.100 Euro von der Steuer abgesetzt werden können. Hierbei wird vom Finanzamt eine sogenannte Günstigerprüfung durchgeführt, wobei festgestellt wird, ob die Zulage oder der Steuervorteil größer ist. In jedem Fall wird die Zulage direkt vom Finanzamt an den Anbieter überwiesen und dem Riestervertrag gutgeschrieben, ohne den Umweg über den Versicherungnehmer. Entsteht durch den Sonderausgabenabzug ein zusätzlicher Steuervorteil, wird dieser mit der zu zahlenden Einkommenssteuer verrechnet und gegebenenfalls ausbezahlt.
Kein Anspruch auf die Zulagen haben Selbstständige, Pflichtversicherte der berufsständischen Versorgung, Rentner (auch bei Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit), Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind und geringfügig Beschäftigte, die keinen Eigenbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten.
Beispiel:
Eine 30 jährige Mutter von zwei Kindern arbeitet auf 400 Euro Basis, zahlt einen Eigenbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von derzeit 19,60 Euro pro Monat und ist damit unabhängig von ihrem Ehemann anspruchsberechtigt. Der aktuelle Rentenversicherungsbeitrag beträgt 19,9 Prozent, wovon 15 Prozent pauschal vom Arbeitgeber gezahlt werden. Das heißt: 4,9 Prozent müssen als Eigenleistung erbracht werden, um Zulagenberechtigt zu sein. (400 Euro * 4,9 Prozent = 19,60 Euro) Das Mindesteinkommen, von dem der Eigenbeitrag entrichtet werden kann, beträgt 155 Euro. Also selbst wenn man nur 100 Euro pro Monat verdient, muss man 4,9 Prozent auf 155 Euro = 7,60 Euro Eigenbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlen, um Anspruch auf die vollen Zulagen zu haben. Das Jahreseinkommen beträgt in diesem Beispiel demnach 4.800 Euro (12 * 400 Euro). 4 Prozent von 4.800 Euro = 192 Euro müssen jährlich mindestens in den Riestervertrag eingezahlt werden, um die vollen Zulagen zu erhalten. Das sieht dann folgendermaßen aus: 60 Euro Sockelbeitrag beziehungsweise Eigenleistung (Mindesteigenbeitrag) Plus 154 Euro Grundzulage der Mutter Plus 185 Euro Kinderzulage für das erste Kind (geboren im Jahr 2006) Plus 300 Euro Kinderzulage für das zweite Kind (geboren im Jahr 2009) = 699 Euro Gesamtbeitrag fließen jährlich in die Riester-Rente, wobei nur ein Eigenbeitrag von 60 Euro geleistet wird. In diesem Beispiel werden der Riester-Rente ganze 639 Euro vom Staat in Form von Zulagen beigesteuert, was einer Förderquote von 91,4 Prozent entspricht! Selbst wenn man den Eigenbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gegenrechnet, der die Rentenansprüche ebenfalls steigert, ergibt sich immernoch eine Förderquote in Höhe von 57,8 Prozent auf die Eigenleistung.
Zusätzlich dazu erhält die Mutter für ihre Riester-Rente je nach Produktauswahl langfristig auch noch Zinsen, was die Rechnung noch weiter verbessert. Allerdings muss dabei bedacht werden, das die Kinderzulagen nur solange gezahlt werden, wie für die Kinder auch Anspruch auf Kindergeld besteht. Doch selbst wenn die beiden Kinder in 20 Jahren ausziehen, voll Erwerbstätig sind und daher kein Kindergeldanspruch mehr besteht, reicht die Zahlung des Sockelbeitrags aus, um die Grundzulage der Mutter zu sichern. (60 Euro Plus 154 Euro = 214 Euro, da mindestens 192 Euro (4 Prozent von 4.800 Euro) eingezahlt werden müssen.) Dies entspricht immerhin noch einer Förderquote von 72 Prozent. Langfristig gesehen ist eine Riester-Rente also unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere für Mütter mit Kindern eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Produktauswahl:
Da das Geldsystem in den letzten Jahren ins Wanken geraten ist und wir mittelfristig mit einer stark ansteigenden Inflation rechnen müssen, ist die investition in Investmentfonds empfehlenswert. Die Rendite von Aktienfonds ist in der Vergangenheit langfristig immer deutlich höher ausgefallen, als bei festverzinslichen Anlagen. Zudem wären die Fondsanteile auch im Fall einer Währungsreform weiterhin werthaltig, während Geldwertanlagen verfallen würden.
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