Rechtsschutzversicherung:
Die Rechtsschutzversicherung gilt bei vielen als Luxusversicherung, doch man sollte sich genau überlegen, ob diese Absicherung nicht doch Sinn macht: Kommt es beispielsweise zu einem schweren Verkehrsunfall, bei dem Personen zu Schaden kommen, kann es ganz schnell richtig teuer werden. Privatrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Mietrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz sind Versicherungen, die in keinem Haushalt fehlen sollten, insbesondere wenn man in der Großstadt wohnt. Denn zwischen Recht haben und Recht bekommen besteht ein gravierender Unterschied. Oftmals zahlt sich die Rechtsschutzversicherung schon bei dem ersten Rechtsstreit aus, auch wenn vorher Jahrelang kein Schadensereignis eingetreten ist.
Dabei sorgt der Versicherer dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen können und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten: - die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwalts,
- den Korrespondenzanwalt bei Zivilprozessen im Inland,
- Gerichtskosten,
- Gerichtsvollzieher,
- Zeugen,
- Sachverständige,
- Gutachter,
- und weitere Kosten, die in den Versicherungsbedingungen individuell verschieden sind.
Grundsätzlich haben Sie das Recht auf freie Anwaltswahl! | | |
Bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung gilt in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten. Das heißt: Liegt das Schadensereignis innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn, ist keine Deckung vorhanden. Der Zeitpunkt des Schadenseintritts ist der Moment, in dem eine Rechtsvorschrift oder Rechtspflicht verletzt worden ist oder verletzt worden sein soll. Ausserdem muss das Ereignis sachlich die versicherten Risiken und Leistungsarten, sowie den Versicherungsnehmer betreffen.
Keine Wartezeit haben Rechtsschutzversicherungsverträge mit Schadensersatz-Rechtsschutz, Strafrechtsschutz, Beratungsrechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Alle anderen Leistungsarten enthalten eine dreimonatige Wartezeit, um das Risiko der zeitlichen Manipulation durch den Versicherungsnehmer zu vermeiden. Bei einem Wechsel der Rechtsschutzversicherung entfällt die Wartezeit allerdings für alle Leistungsarten, da das Risiko der Manipulation ausgeschlossen ist, wenn die ganze Zeit über Versicherungsschutz bestanden hat.
Kündigung der Rechtsschutzversicherung:
Ausser der regulären Ablaufkündigung, die drei Monate vor Versicherungsende bei dem Versicherer eingegangen sein muss, um wirksam zu sein, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen ein ausserordentliches Kündigungsrecht:
1. Lehnt der Versicherer bei einer Deckungsanfrage den Versicherungsschutz ab, obwohl er eigentlich zur Leistung verpflichtet wäre, kann der Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem die Leistung verweigert wurde, fristlos gekündigt werden (beziehungsweise zum Ende der Versicherungsperiode, also zum Ende des Monats).
2. Werden innerhalb von 12 Monaten für mindestens zwei oder mehr Rechtsschutzfälle Deckungsanfragen gestellt, für die der Versicherer seine Leistungspflicht anerkennt, kann der Versicherer und der Versicherungsnehmer den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
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