Kapitallebensversicherung:

Die Kapitallebensversicherung ist eine Mischung aus Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall. Diese Versicherungsform ist noch immer die mit Abstand am häufigsten ausgewählte Vertragsform zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Die bei Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungsleistung wird im Todesfall oder bei Vertragsablauf ausgezahlt. Dadurch sichert man zum einen die Familie ab, und zum anderen baut man sich eine private Altersvorsorge auf.

 

Darüber hinaus wird die kapitalbildende Lebensversicherung auch zur Tilgung von Krediten, beispielsweise Immobilienkrediten verwendet. Dabei wird zum Beispiel bei der Finanzierung eines Hauses ein Immobiliendarlehen ohne Tilgung vereinbart. Es werden nur die Zinsen gezahlt, wobei die Tilgung seperat in eine Kapitallebensversicherung eingezahlt wird (die bei der Bank als Sicherheit hinterlegt wird).

Am Ende der Laufzeit des Immobilienkredites und des Kapitallebensversicherungs-vertrages, die zusammenfallen, wird mit der Ablaufleistung der Versicherung das Darlehen zurückgezahlt.

Dieses Vorgehen hat den Vorteil, das man über die Laufzeit gesehen Zinsen und Zinseszinsen auf die Sparbeiträge der Kapitallebensversicherung bekommt, die man nicht hätte, wenn man direkt bei der Bank tilgen würde.

Stirbt der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit, kommt dieselbe Todesfallsumme zur Auszahlung, sodass auch in diesem Fall das Haus komplett bezahlt wäre (zumal man heutzutage sowieso eine Risikolebensversicherung abschließen muss, um der Bank das Risiko des vorzeitigen Ablebens abzunehmen).

Aufgrund der Unsicherheiten bezüglich der Währungsstabilität in der Europäischen Union ist diese Anlageform gründlich zu überdenken. Bei einer stark ansteigenden Inflation beispielsweise würden die Lebensversicherungsbeiträge schmilzen wie Butter in der Sonne. Sollte das bestehende Geldsystem eines Tages tätsächlich total zusammenbrechen und käme es in diesem Zusammenhang zu einer Währungsreform, wäre die Anlagesumme komplett verloren. Im Bezug auf dieses theoretische Szenario ist eine Fondsgebundene Lebensversicherung auch kein sicherer Hafen, obwohl die Fondsanteile Sachwerte sind, aber entgegen der landläufigen Meinung KEIN Sondervermögen darstellen. Fondsanteile sind nur dann Sondervermögen, wenn sie auf einem eigenen Depot liegen und NICHT bei einer Versicherung.


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