Krankenversicherung:

In der gesetzlichen Krankenversicherung lag die Beitragsbemessungsgrenze 2010 bei 3.750 Euro pro Monat (45.000 Euro pro Jahr) und liegt 2011 bei 3.712,50 (44.550 Euro pro Jahr). Nur bis zu dieser Bruttoeinkommensgrenze müssen abhängig Beschäftigte Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

Um in die private Krankenversicherung wechseln zu können, muss das Bruttoeinkommen allerdings die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, die sich von der Beitragsbemessungsgrenze unterscheidet, 1 Jahr lang übersteigen. Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeldgrenze genannt, lag im Jahr 2010 bei 4.162,50 Euro pro Monat (49.950 Euro pro Jahr) und liegt 2011 bei 4.125 Euro pro Monat (49.500 Euro pro Jahr).

 

Seit der Einführung des Gesundheitsfonds gibt es bei vielen gesetzlichen Krankenversicherungen Prämien für bestimmte Vorsorgeuntersuchen und Gesundheits-Checks. Außerdem wird das Nichtrauchen, regelmäßige sportliche Betätigungen (auf Nachweis des Fitnessstudios) und ein vernünftiges Körpergewicht (Idealgewicht nach BMI Tabelle) honoriert. Darüber hinaus zahlen einige Krankenversicherungen 1/12 der bezahlten Prämie zurück, wenn der Beitragszahler in einem Zeitraum von 12 Monaten keine Kassenleistungen in Anspruch genommen hat (ausgenommen Vorsorgeuntersuchungen). Einige gesetzliche Krankenversicherungen kommen allerdings mit dem Einheitsbeitrag in Höhe von 15,5 Prozent nicht aus, sodass Zusatzbeiträge erhoben werden. In diesem Fall kann es sich lohnen die Krankenkasse zu wechseln, was seit dem 01.01.2002 generell möglich ist, da es in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht gibt, das innerhalb von zwei Monaten zum Monatsende nach erstmaliger Erhebung eines Sonderbeitrags geltend gemacht werden kann. Ansonsten kann die Krankenversicherung erst nach 18 Monaten Mitgliedschaft gewechselt werden, es sei denn, man hat sich für einen Wahltarif entschieden. Dann beträgt die Bindungsfrist drei Jahre.

Dabei gilt: Die Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Versicherungsberechtigten aufzunehmen, egal welche Krankheitsgeschichte vorliegt. Die Ausnahme hiervon bildet die private Krankenversicherung.

Private Krankenversicherung:

Jeder hat die Möglichkeit, sich privat gegen Krankheitsrisiken zu versichern. Alle, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben allerdings nur die Wahl, den Leistungsumfang der GKV durch eine private Krankenzusatzversicherung zu verbessern. Diejenigen, dessen Bruttoeinkommen über der oben angegebenen Versicherungspflichtgrenze liegt, können einen Krankenkostenvolltarif wählen.

Private studentische Krankenversicherung (PSKV):

Deutsche Studierende, die an staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, fallen grundsätzlich unter die Krankenversicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Um bei Beginn des Studiums in die private Krankenversicherung wechseln zu können, ist es notwendig, sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dies ist allerdings eine endgültige Entscheidung, da die Befreiung während des gesamten Studiums nicht widerrufen werden kann.

Die privaten Krankenversicherer bieten für Studenten einen besonders günstigen PSKV-Tarif an, der bis zum Ende des Studiums beziehungsweise bis zur Vollendung des 34. Lebenjahres gültig ist.


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