| | Versicherungsschutz besteht in der Wohnung, im Keller und in Speicherräumen, in Räumen von Nebengebäuden auf dem selben Grundstück, in privat genutzten, abschließbaren Geragen, sofern sie sich in unmittelbarer Nähe der Wohnung befinden, auf Terrassen, Balkonen und Veranden. KEIN Versicherungsschutz besteht in gewerblich genutzten Räumen und Gemeinschaftsräumen, wie beispielsweise Fahrrad- oder Wäschekeller, im Treppenhaus oder beim Camping. Bei einem Umzug ist dem Versicherer die neue Adresse, Quadratmeterzahl und Datum des Umzugs anzuzeigen, worauf man zwei Monate lang für beide Wohnungen Versicherungsschutz ab dem Tag des Umzugs hat (ohne zusätzliche Kosten). Bei Abschluss einer Hausratversicherung sollte darauf geachtet werden, das der Gesamtwert des Hausrats die Versicherungssumme nicht übersteigt (Unterversicherung). Ansonsten erhält man im Schadenfall nur ein Teil des Neuwertes (Wiederbeschaffungswertes) ausbezahlt. Ausserdem sollte man die Inflation einkalkulieren, denn im Laufe der Jahre steigen die Preise für den Hausrat, die Versicherungsleistung im Schadensfall dagegen nicht. |