Berufsunfähigkeitsversicherung:
Die Berufunfähigkeitsversicherung wird von vielen Menschen aufgrund des relativ hohen Versicherungsbeitrags gemieden. Zu Unrecht, denn statistisch gesehen werden 25 Prozent aller Arbeitnehmer vor erreichen des Renteneintrittsalters Berufsunfähig. Ist dieser Fall einmal eingetreten, führt das in vielen Fällen mittelfristig dazu, das die Betroffenen auf Leistungen vom Arbeitsamt angewiesen sind, wobei bereits aufgebautes Vermögen zunächst aufgebraucht werden muss! Deswegen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung absolut empfehlenswert!
| | Dabei ist unbedingt darauf zu achten, das die Versicherungsgesellschaft "auf die abstrakte Verweisbarkeit verzichtet"! Ansonsten kann die Versicherung einen berufsunfähigen Arbeitnehmer dazu auffordern, in einem ganz anderen Beruf zu arbeiten, der womöglich überhaupt nicht der eigenen Qualifikation oder Interessen entspricht. Bei dem "Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit" zahlt die Gesellschaft die Berufsunfähigkeitsrente garantiert aus, wenn man den aktuellen Beruf, der bei der Versicherung angegeben wurde, nicht mehr ausüben kann. Dabei gilt: Um so früher die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, um so günstiger ist auch der Versicherungsbeitrag. Wichtig: Alle Angaben, die bei Vertragsabschluss abgefragt werden, müssen absolut vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, da die Versicherungsgesellschaft bei unrichtigen oder fehlenden Angaben die Leistung verweigern kann. Sollte der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen schweren Vorerkrankungen nicht möglich sein, ist eine Unfallversicherung zu empfehlen. |
Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gibt es zwei Leistungsmerkmale:
1. Befreiung von der Beitragszahlungspflicht
2. Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente
Als Berufsunfähig gilt derjenige, der zu mindestens 50 Prozent infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräftverfalls voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen Beruf auszuüben.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die Berufsunfähigkeitsrente maximal bis zum 65. Lebensjahr der Versicherten Person und nicht über den Vertragsablauf hinaus.
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