Bausparen:
Bausparen ist nicht nur für den Erhalt von günstigen Bauspardarlehen sinnvoll, sondern kann auch einfach zum soliden Vermögensaufbau genutzt werden. Unter gewissen Umständen helfen dabei die sogenannte Arbeitnehmersparzulage und die Bausparprämie. Je nach dem, ob der Bausparvertrag für "wohnwirtschaftliche Zwecke" (zum Beispiel Erwerb der eigenen Immobilien) verwendet werden soll, oder ob das Ziel der reine Vermögensaufbau ist, liegt die Guthabenverzinsung zwischen 1,0 und 4,0 Prozent. Ist die Bausparsumme für den Erwerb von Wohneigentum eingeplant, liegt die Verzinsung eher am unteren Ende der Zinsspanne, wobei die Finanzierungszinsen bei Inanpruchnahme des Bauspardarlehens geringer sind, als bei üblichen Finanzierungsmethoden. Bei Abschluss eines Bausparvertrages zum Vermögensaufbau bekommt man bis zu 4 Prozent Zinsen, wobei die Höhe der Abschlußgebühr zwischen 1,0 und 1,8 Prozent der Bausparsumme liegt.
| | Zusätzlich dazu hat man die Möglichkeit, über seinen Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen zu beantragen. Zahlt der Arbeitgeber keine Vermögenswirksame Leistungen, kann man einen solchen Vertrag trotzdem als Selbsteinzahler abschließen. Dabei werden dann vom Arbeitgeber beispielsweise 40 Euro pro Monat vom Nettolohn abgezogen und an die Bausparkasse überwiesen. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter der Einkommensgrenze von 17.900 Euro für ledige oder 35.800 Euro für verheiratete, hat man Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 Prozent auf maximal 470 Euro pro Jahr. Interessant ist, das sich die Einkommensgrenze bei jedem Kind unter 16 Jahren, das im Haushalt lebt, um 6024 Euro nach oben verschiebt. Beispielsweise liegt die Einkommensgrenze bei einer dreiköpfigen Familie dann bei 41.824 Euro. Über die Steuererklärung muss die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von maximal 42,30 Euro jährlich beantragt werden, die dann am Ende der Laufzeit dem Bausparvertrag gutgeschrieben wird. Bespart man einen Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke und liegt das zu versteuernde Einkommen unter der Einkommensgrenze von 25.600 Euro bei ledigen und 51.200 Euro bei verheirateten, kann zusätzlich die Bausparprämie beantragt werden, die 8,8 Prozent auf jährliche Sparbeiträge bis 512 Euro bei ledigen und 1024 Euro bei verheirateten, also 45 Euro, beziehungsweise 90 Euro pro Jahr beträgt. |
Wird der Bausparvertrag tatsächlich zur Ergänzung einer Immobilienfinanzierung abgeschlossen, gibt es drei Phasen des Bausparvertrages: Die Ansparphase, die Zuteilungsphase und die Darlehensphase.
Ansparphase:
Die Ansparphase dauert in der Regel 5 bis 10 Jahre und hat das Sparziel, 40 bis 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme zu erreichen. Die Bausparsumme setzt sich aus dem angestrebten Bausparguthaben und dem Darlehensanspruch zusammen.
Zuteilungsphase:
Damit ein Bausparvertrag zuteilungsreif wird, müssen diverse Bedingungen erfüllt sein: Die Mindestsparsumme von 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme (je nach Tarif) muss erreicht sein, der Vertrag muss mindestens 18 Monate lang laufen, es muss ein Antrag gestellt werden, die wohnwirtschaftliche Verwendung muss nachgewiesen werden, es muss eine positive Bonitätsprüfung des Antragstellers und eine positive Objektprüfung vorliegen. Wichtig ist auch die "Bewertungskennziffer", die eine bestimmte "Zielkennziffer" erreicht haben muss. Wann diese Zielkennziffer erreicht ist, kann bei Beginn des Vertrages nicht verbindlich festgelegt werden, sondern ist variabel.
Darlehensphase:
Der Kredit entspricht der Höhe nach der Bausparsumme minus des Bausparguthabens und läuft wie ein Annuitätendarlehen, allerdings mit sehr niedrigem Zinssatz und einer relativ hohen Tilgung. Die monatliche Belastung ist dabei nicht geringer, sondern die Laufzeit von in der Regel 12 Jahren kürzer. Das besondere an dem Bauspardarlehen ist, das die Bausparkasse sich mit einer zweitrangigen Grundschuld im Grundbuch zufrieden gibt.
Bausparverträge können sich in Zeiten der Geldwertstabilität unter gewissen Umständen lohnen. Wenn jedoch die Inflation deutlich ansteigt, das Geldsystem zusammenbricht und / oder es zu einer Währungsreform kommt, besteht das Risiko hoher Verluste und im schlimmsten Fall sogar der Totalverlust des eingezahlten Kapitals.
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