Abgeltungssteuer:

Die Abgeltungssteuer, die zum 01.01.2009 in Deutschland eingeführt wurde, wird auf alle Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne erhoben. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) und eventuell Kirchensteuer, die in Bayern und Baden-Württenberg 8 Prozent und in allen übrigen Bundesländern 9 Prozent beträgt. Zusammen sind also maximal 28,625 Prozent Abgeltungssteuer abzuführen, die bei Gutschrift der Erträge auf dem Konto sofort fällig werden, wobei die Kreditinstitute die Steuer automatisch und anonym an das Finanzamt abführen. Man braucht sich um nichts zu kümmern, es sei denn, der persönliche Einkommenssteuersatz liegt unter 25 Prozent. Dann hat man die Möglichkeit, sich von der Bank eine Jahressteuerbescheinigung über die abgeführte Abgeltungssteuer ausstellen zu lassen, um diese dann beim Finanzamt mit der Steuererklärung einzureichen und sich die zuviel bezahlten Steuern zurückerstatten zu lassen.

 

Abgesehen von dem Bestandsschutz für Aktien, Investmentfonds und Anleihen, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, bei denen die Gewinne nach Ablauf von einem Jahr Haltedauer steuerfrei sind, gibt es in Deutschland kaum mehr eine Möglichkeit, Erträge aus Geldanlagen steuerfrei einzunehmen (wenn der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro bei ledigen und 1602 Euro bei verheirateten ausgeschöpft ist, mit dem die Werbungskosten ebenfalls schon abgegolten sind).

Die einzigen Möglichkeiten steuerfrei Gewinne zu realisieren gibt es unter bestimmten Voraussetzungen bei Immobilien, Grundstücken, geschlossenen Immobilienfonds, Antiquitäten und bei physischen Edelmetallen, wie zum Beispiel Gold und Silber, bei denen die "alten" Spekulationsfristen weiterhin ihre Gültigkeit haben.

Desweiteren sind Riester- und Rüruprenten nicht von der Abgeltungssteuer betroffen, Renten- und Lebensversicherungen nur dann, wenn sie ab 2005 abgeschlossen und vor einer Frist von 12 Jahren gekündigt werden. Andererseits unterliegen die Erträge aus Bausparverträgen (auch die Prämien) und ausländischen Fonds der Abgeltungssteuer.

Vorteilhaft ist es, das vorgetragene "Altverluste" mit einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2013 mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden können. Auch zukünftig können Verluste aus zum Beispiel Aktiengeschäften vorgetragen und mit späteren Gewinnen verrechnet werden, wobei zu beachten ist, das Gewinne nur mit nicht ausgeglichenen Verlusten der gleichen Einkunftsart, in diesem Fall private Veräußerungsgeschäfte, verrechnet werden können. Nicht verrechnet werden können beispielsweise Verluste aus Aktiengeschäften mit positiven Zins- und/oder Dividendeneinkünften.

Wenn man Kinder hat, lohnt es sich unter Umständen ein Tagesgeldkonto und ein Juniordepot für jedes einzelne Kind zu eröffnen, da jede Person jedes beliebigen alters Anspruch auf einen eigenen Sparer-Pauschbetrag hat. So kann zum Beispiel eine 4-köpfige Familie im günstigsten Fall über einen gesamten Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 3204 Euro verfügen (4 mal 801 Euro), auf den keine Abgeltungssteuer erhoben wird.


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